Klasse B 197

Mit B 197 darfst Du uneingeschränkt Autos mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Der größte Teil der Fahrausbildung und die Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Besonderheit:  10 Fahrstunden innerhalb der Praxisausbildung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe sind Pflicht.

Erfolgt später die „Erweiterung auf Klasse BE“ mit praktischer Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe, gilt für die Klasse BE die AUTOMATIK-Beschränkung. Der Anhänger darf dann nur mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe (kein Schaltgetriebe) gezogen werden.

 

Was darf ich damit fahren?

  • Zulässiges Gesamtgewicht max. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

 

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG unter 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn das zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

 

Unterlagen und Nachweise

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahr)
  • Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (wenn bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • zus. für BF 17: Anlageformulare zum Begleiteten Fahren

 

Sonstiges:

  • Kein Vorbesitz nötig
  • Beinhaltet: die Klassen AM und L
  • Mindestalter: 18 Jahre;
    *17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Geltungsdauer: unbefristet (muss alle 15 Jahre neu ausgestellt werden)