Klasse B 197
Mit B 197 darfst Du uneingeschränkt Autos mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Der größte Teil der Fahrausbildung und die Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Besonderheit: 10 Fahrstunden innerhalb der Praxisausbildung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe sind Pflicht.
Erfolgt später die „Erweiterung auf Klasse BE“ mit praktischer Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe, gilt für die Klasse BE die AUTOMATIK-Beschränkung. Der Anhänger darf dann nur mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe (kein Schaltgetriebe) gezogen werden.
Was darf ich damit fahren?
- Zulässiges Gesamtgewicht max. 3500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG unter 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn das zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Unterlagen und Nachweise
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahr)
- Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (wenn bereits vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passbild
- zus. für BF 17: Anlageformulare zum Begleiteten Fahren
Sonstiges:
- Kein Vorbesitz nötig
- Beinhaltet: die Klassen AM und L
- Mindestalter: 18 Jahre;
*17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17) - Geltungsdauer: unbefristet (muss alle 15 Jahre neu ausgestellt werden)