Klasse B 96
Was darf ich damit fahren?
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht (zG) über 750 kg erlaubt, wenn das zG der Fahrzeugkombination max. 4.250 kg
Unterlagen und Nachweise
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (wenn bereits vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passbild
Sonstiges:
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Mindestalter: 18 Jahre;
*17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17) - wird durch die Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
- Praktische und theoretische Fahrerschulung - keine Prüfung erforderlich.
- Geltungsdauer: unbefristet (muss alle 15 Jahre neu ausgestellt werden)
Besitzer der alten Führerschein-Klasse 3 (erworben vor 1999):
Besitzer einer Fahrerlaubnis der alten Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen.