Klasse A
Was darf ich damit fahren?
Krafträder mit:
- mehr als 50 cm³ Hubraum
- mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
3-rädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung über 15 kW
3-rädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordneten Rädern) mit:
- mehr als 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder
- mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und
- Leistung über 15 kW
Unterlagen und Nachweise
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (wenn bereits vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passbild
Sonstiges:
- Kein Vorbesitz nötig
- Beinhaltet: die Klassen A2, A1 und AM
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg;
- 21 Jahre für 3-rädrige Kraftfahrzeuge
- 20 Jahre bei Aufstieg von A2* auf A
- (*mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2 erforderlich)
- Prüfung: Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (keine theoretische) erforderlich.
- Schutzkleidung (Motorradhelm/ -handschuhe/ -jacke/ -hose /-stiefel)
- Geltungsdauer: unbefristet