Klasse AM
Was darf ich damit fahren?
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped/Mokick, 2-rädrig) mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
3-rädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
4-rädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Unterlagen und Nachweise
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passbild
Sonstiges:
- Kein Vorbesitz nötig
- Mindestalter: 15 Jahre
Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis nach Klasse AM wurde in Deutschland auf 15 Jahre gesenkt.
Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. - Schutzkleidung (Motorradhelm/ -handschuhe/ -jacke/ -hose /-stiefel)
- Geltungsdauer: unbefristet