Klasse C1E
Was darf ich damit fahren?
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und einem Anhänger:
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger:
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3.500 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen
Unterlagen und Nachweise
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (wenn bereits vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passbild
Sonstiges:
- Vorbesitz: Klasse C1 erforderlich
- Beinhaltet: Klasse BE, D1E bei Vorbesitz von D
- Mindestalter: 18 Jahre
- Bei Besitz von Klasse D1: Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre