Klasse CE

Was darf ich damit fahren?

  • Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht

Unterlagen und Nachweise

  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (wenn bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Passbild

 

Sonstiges:

  • Vorbesitz: Klasse C erforderlich
  • Beinhaltet: Klasse C, C1E, BE, T, D1E bei Besitz von Klasse D1, 
    DE bei Besitz von Klasse D
  • Mindestalter: 21 Jahre; 
    *18 Jahre bei Grundqualifikation nach §4, Abs. 1 Nr.1 BkrFQG oder Berufsausbildung
  • Geltungsdauer: Befristet auf 5 Jahre