Klasse CE
Was darf ich damit fahren?
- Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
Unterlagen und Nachweise
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (wenn bereits vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passbild
Sonstiges:
- Vorbesitz: Klasse C erforderlich
- Beinhaltet: Klasse C, C1E, BE, T, D1E bei Besitz von Klasse D1,
DE bei Besitz von Klasse D - Mindestalter: 21 Jahre;
*18 Jahre bei Grundqualifikation nach §4, Abs. 1 Nr.1 BkrFQG oder Berufsausbildung - Geltungsdauer: Befristet auf 5 Jahre