Klasse D1 – Bus
Was darf ich damit fahren?
- Fahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen, aber nicht mehr als 16 Personen (jeweils außer dem Fahrzeugführer) ausgelegt sind
- Fahrzeuge, die nicht länger als 8 m sind
- Anhänger mit zG max. 750 kg dürfen mitgeführt werden
Unterlagen und Nachweise
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (wenn bereits vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passbild
Sonstiges:
- Vorbesitz: Klasse B erforderlich
- Mindestalter: 21 Jahre;
Mindestalter: 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraft-Fahrer
(nach vorheriger medizinisch-psychologischer Untersuchung). - Der Bewerber muss seit mind. einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen
- Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
- Geltungsdauer: Befristet auf 5 Jahre