Klasse L

Was darf ich damit fahren?

Landwirtschaftliche Zugmaschinen:

  • die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
  • bbH max. 40 km/h
  • Bei einer Kombination von Fahrzeugen max. 25 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge, Stapler:

  • bbH max. 25 km/h

 

Unterlagen und Nachweise

  • Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
  • Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (wenn bereits vorhanden)
  • aktuelles biometrisches Passbild

 

Sonstiges:

  • Kein Vorbesitz nötig
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Geltungsdauer: unbefristet