Klasse L

Was darf ich damit fahren?
Landwirtschaftliche Zugmaschinen:
- die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- bbH max. 40 km/h
- Bei einer Kombination von Fahrzeugen max. 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge, Stapler:
- bbH max. 25 km/h
Unterlagen und Nachweise
- Sehtest (nicht älter als 1 Jahr)
- Erste-Hilfe-Schulung (mind. 9 U-Einheiten à 45 Min.)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein (wenn bereits vorhanden)
- aktuelles biometrisches Passbild
Sonstiges:
- Kein Vorbesitz nötig
- Mindestalter: 16 Jahre
- Geltungsdauer: unbefristet